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AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten der AB Prime Immobilien (nachfolgend „Makler“) im Rahmen der Vermittlung von Immobilien in Italien.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen, soweit nicht gesetzlich zwingende Bestimmungen entgegenstehen.

Leistungsgegenstand

AB Prime Immobilien erbringt Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung, insbesondere die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit bei dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien.
Ein Vermittlungsvertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln zustande (z. B. durch Entgegennahme von Objektinformationen oder Durchführung einer Besichtigung).

Pflichten des Maklers

Der Makler verpflichtet sich, die ihm erteilten Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten, das Objekt ordnungsgemäß zu bewerben und Interessenten über wesentliche Umstände zu informieren, soweit diese bekannt sind.
Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig zu werden, sofern keine Interessen­kollision entsteht.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und den Makler über Änderungen unverzüglich zu informieren.
Der Auftraggeber hat dem Makler die Gelegenheit zu geben, Interessenten zu besichtigen und Verhandlungen zu führen.

Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen, die der Makler zur Verfügung stellt – insbesondere Exposés, Objektangaben und Kontaktdaten – sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers zulässig.

Haftungsausschluss

Alle Objektangaben beruhen auf Informationen, die AB Prime Immobilien vom Eigentümer oder von Dritten erhalten hat.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben übernimmt AB Prime Immobilien keine Gewähr.
Irrtümer, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die Haftung des Maklers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

 

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